ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gültig ab 01. July 2024, Zumtobel Lighting GmbH, Österreich

I GRUNDLAGEN UND GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten als Grundlage für den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag (der „Vertrag“) sowie alle weiteren Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Produkten (nachfolgend „ Produkte“) und/oder Erbringung von Werk- und Dienstleistungen (nachfolgend „Services“) einschließlich Software, die als Dienstleistung bereitgestellt wird (nachfolgend „Software“), durch die Zumtobel Lighting GmbH, A-6850 Dornbirn (nachfolgend „Gesellschaft“) an ihre Kunden (nachfolgend „Kunden“; die Gesellschaft und der Kunde gemeinsam auch die „Vertragspartner“; Produkte, Services und Software gemeinsam auch „Leistungen“). Diese AGB gelten sohin auch ohne gesonderte Vereinbarung für künftige Leistungen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

1.2 Diese AGB der Gesellschaft gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstige standardisierte Vertragsformblätter des Kunden (im Folgenden „Kunden-AGB“ genannt) sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden wirksam. Eine konkludente Vereinbarung der Kunden-AGB ist ausgeschlossen. Eine konkludente Vereinbarung von Kunden-AGB ist ausgeschlossen. Die Art und Weise der Vertragserfüllung und Handelsbräuche begründen keine Änderung dieser AGB.

1.3 Die Gesellschaft kann ihre AGB durch Veröffentlichung einer aktualisierten Version auf der Webseite der Gesellschaft jederzeit ändern. Für neue Verträge gelten daher mangels abweichender Vereinbarung die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und auf der Webseite der Gesellschaft (https://www.zumtobel.com) bereitgestellten bzw. aktualisierten AGB.

1.4 Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, welche Unternehmer iSd § 1 Abs 2 KSchG sind. Sollte ein Kunde Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sein, erhält er auf Anfrage ein individuelles Angebot.

II ANGEBOTE


2.1 Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind Angebote der Gesellschaft freibleibend und unverbindlich – sie stellen eine Einladung an den Kunden dar, ein Angebot an die Gesellschaft zu stellen.

2.2 Verbindliche Angebote gelten soweit nicht anders schriftlich vereinbart für einen Zeitraum von drei Monaten ab Versendung.

2.3 Alle von der Gesellschaft erstellten Kataloge, Spezifikationen, Preislisten oder ähnliche Unterlagen dienen ausschließlich der Information und gelten nicht als Angebot. Nach Überzeugung der Gesellschaft sind diese Unterlagen zum Zeitpunkt des Drucks vollständig und korrekt. Die Gesellschaft garantiert jedoch nicht, dass diese Unterlagen fehlerfrei sind. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die auf Messfehler, Beschreibungen, Anwendungsempfehlungen aufgrund solcher Unterlagen oder ähnliches zurückzuführen sind.

III VERTRAGSABSCHLUSS


3.1 Die Bestellung einer Leistung durch den Kunden gilt als Angebot zum Kauf gemäß diesen AGB. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Gesellschaft zustande. Die Auftragsbestätigung bedarf keiner Unterschrift und kann auch elektronisch übermittelt werden. Eine bloße Bestätigung des Eingangs des Angebots beim Kunden gilt nicht als Angebotsannahme.

3.2 Abweichungen von einem von der Gesellschaft gestellten Angebot oder sonstige „Anweisungen“ des Kunden, z.B. Lieferwünsche, Termine, Rabatte etc., werden als unverbindliche Anregungen des Kunden behandelt. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Gesellschaft im Rahmen der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.

3.3 Sofern der Kunde bestimmte Spezifikationen, Konfigurationen und sonstigen Anforderungen an Produkte und Services sowie ihre Funktionalität, ihre Kompatibilität und Interoperabilität mit anderen (nicht von der Gesellschaft autorisierten) Produkten oder Services und ihre Eignung für eine bestimmte Verwendung in seine Bestellung aufnimmt bzw. diese Vertragsinhalt werden, so ist der Kunde allein verantwortlich für die Richtigkeit, Exaktheit und Vollständigkeit dieser und der diesen Angaben zugrunde liegenden Informationen. Der Kunde garantiert, dass die Informationen, die der Gesellschaft im Rahmen einer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, vollständig, genau und wahrheitsgemäß sind, und erkennt an, dass die Gesellschaft Verpflichtungen eventuell nicht vollständig erfüllen oder Rechte aus einer Vereinbarung nicht ausüben kann, wenn er der Gesellschaft keine vollständigen, genauen und wahrheitsgemäßen Informationen oder Anweisungen übermittelt. Eine allfällige Warnpflicht der Gesellschaft iSd § 1168a ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3.4 Treten nach Vertragsschluss Ereignisse ein, welche der Gesellschaft die Erfüllung des Vertrages zu den vereinbarten Bedingungen nicht mehr kostendeckend ermöglichen oder die Erfüllung für die Gesellschaft überhaupt unmöglich machen, steht es der Gesellschaft frei, vom Vertrag zurückzutreten.

IV ONLINE-BESTELLUNGEN


4.1 Für Bestellungen des Kunden über das Internetportal der Gesellschaft https://portal.zumtobelgroup.com (nachfolgend „Portal“) gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:

4.2 Nach erfolgter Registrierung durch den Kunden und Freigabe durch die Gesellschaft erhält der Kunde eine Willkommens-E-Mail mit der Möglichkeit ein persönliches Passwort für die angegebene E-Mail-Adresse zu setzen. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung der persönlichen Login Merkmale wie Benutzername und Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, wesentliche Änderungen von Zugriffsberechtigungen berechtigter Personen, der Gesellschaft sofort zu melden. Der Kunde ist verantwortlich für die Folgen einer Missachtung dieser Vorschrift durch ihn oder seine Organe, Mitarbeiter, Hilfspersonen und Bevollmächtigten.

4.3 Wer sich mit den Login-Merkmalen des Kunden im Portal legitimiert, gilt gegenüber der Gesellschaft als Berechtigter zur Vornahme aller im Portal möglichen Rechtsgeschäfte im Namen des Kunden, unabhängig davon, ob es sich bei dieser Person tatsächlich um den Kunden oder einen Zugriffsberechtigten des Kunden handelt. Der Kunde akzeptiert alle mit seinen Login-Merkmalen vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Portal der Gesellschaft als für ihn verbindlich. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein außenstehender Dritter sich ohne ein Verschulden des Kunden unberechtigterweise im Portal für den Kunden legitimiert hat; in diesem Fall haftet der Kunde nicht für die durch den außenstehenden Dritten unberechtigterweise vorgenommenen Vorgänge und Rechtsgeschäfte.

4.4 Die Abwicklung der im Portal geschlossenen Verträge und aller damit verbundenen Informationen erfolgt zum Teil automatisiert per E-Mail. Der Kunde ist deshalb dafür verantwortlich, dass seine hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend und der Empfang von E-Mails sichergestellt ist.

4.5 Die Warendarstellungen im Portal der Gesellschaft sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Bestellungen im Portal sind ein verbindliches Kaufangebot des Kunden an die Gesellschaft.

4.6 Die nach dem Eingang des Kaufangebotes automatisiert versandte Bestellbestätigung durch die Gesellschaft dient lediglich der Information des Kunden über den Eingang der Bestellung und führt nicht zum Vertragsschluss. Die Annahme des Kaufangebotes des Kunden erfolgt durch eine gesonderte Bestätigung der Gesellschaft in Textform (z. B. E-Mail), mit der die Ausführung der Bestellung (Auftragsbestätigung) oder die Auslieferung der Ware (Versandbestätigung) mitgeteilt wird.

4.7 Nach Vertragsschluss sind Änderungen der Bestellung durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft und unter Vorbehalt der Schadloshaltung möglich.

4.8 Treten nach Vertragsschluss Ereignisse ein, welche die Erfüllung des Vertrages zu den vereinbarten Bedingungen nicht mehr kostendeckend ermöglichen oder die Erfüllung dem Verkäufer überhaupt unmöglich machen, steht es dem Verkäufer frei, vom Vertrag zurückzutreten.

4.9 Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Gewähr für fehlerfreies Funktionieren ihres Portals und schließt die Haftung für Schäden aus der Benützung ihres Portals ausdrücklich aus. Ausgeschlossen wird auch jede Verantwortung und Haftung für Zugangsstörungen, wie bspw. mangelnde oder mangelhafte Verfügbarkeit des Portals oder fehlerhafte Übermittlung von Informationen und Erklärungen bei Benützung des Portals.

4.10 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er durch Benützung des Portals aus dem Ausland Regeln des ausländischen Rechts verletzen kann, z.B. durch Einsatz der im Portal verwendeten Verschlüsselungsverfahren. Die Gesellschaft lehnt diesbezüglich jede Haftung und Verantwortung ab.

V PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


5.1 Es gelten die für die jeweiligen Leistungen in dem jeweils übermittelten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung oder der jeweils vereinbarten Preisliste angegebenen Preise. Sämtliche Preise sind in Euro und exklusive Umsatzsteuer

5.2 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Preise für Leistungen, die noch nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurden, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden in jenem Ausmaß anzupassen, so dass Änderungen von zuordenbaren und nachweisbaren Einzelkosten, einschließlich Wechselkursänderungen und Änderungen von Rohstoffpreisen, sonstigen Herstellungskosten, Vertriebs- und Arbeitskosten, Rechnung getragen werden, wenn diese Änderungen mehr als fünf Prozent (5%) der ursprünglichen Einzelkosten entsprechen und zwischen dem Datum des Vertrags und dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und/oder der Erbringung der Services wirksam werden.

5.3 Zahlungsbedingungen

5.3.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde grundsätzlich eine Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises bzw. Entgelts zu leisten.

5.3.2 Sofern das finale Ergebnis der Kreditprüfung dies rechtfertigt, kann die Gesellschaft abweichend von 5.3.1, (i) vom Kunden die Zahlung zu festen Zahlungsterminen verlangen; (ii) eine Anzahlung verlangen; (iii) einzelne Phasen, Zeitabschnitte oder Meilensteine einer Auftragsabwicklung getrennt in Rechnung stellen.

5.3.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat binnen 14 Tagen (einlangend) ab Übermittlung einer gesetzeskonformen Rechnung, auf ein von der Gesellschaft gesondert bekanntzugebendes Konto zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Zahlungsfrist ist der Tag der Kontogutschrift. Der Kunde ist mit dem Erhalt von elektronischen Rechnungen einverstanden. Elektronische Rechnungen werden im PDF-Format per E-Mail an den Kunden versandt.

5.4 Bei Teillieferungen bzw. Teilleistungen ist die Gesellschaft berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.

5.5 Mit Ablauf der Zahlungsfrist nach 5.3.3 kommt der Kunde automatisch in Verzug. Im Verzugsfall werden Zinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden durch die Gesellschaft bleibt unberührt.

5.6 Die Gesellschaft hat das Recht, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Entgelte auszusetzen, dies unbeschadet allfälliger Schadensersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche der Gesellschaft.

VI LIEFERUNGEN


6.1 Allgemeines

6.1.1 Die Gesellschaft verkauft dem Kunden gemäß dem diesen AGB zugrunde liegenden Angebot Produkte in der darin angegebenen Menge.

6.1.2 Alle Preise gelten CPT (Carriage Paid To; Frachtfrei) gemäß INCOTERMS 2020, wobei nur eine ebenerdige Entladung geschuldet ist.

6.1.3 Allenfalls bekanntgegebene Lieferfristen und -termine sind, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher
Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe der Produkte an den Kunden.

6.1.4 Wurde eine Lieferfrist vereinbart, beginnt diese mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
(a) Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Gesellschaft;
(b) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen, welche zur Ausführung der Leistung erforderlich sind;
(c) Datum, an dem die Gesellschaft eine vor der Leistung von dem Kunden zu leistende Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheit erhält.

6.1.5 Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Produkte werden auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert, wofür der Kunde eine angemessene Lagergebühr für jeden angefangenem Kalendertag schuldet. Gleichzeitig ist die Gesellschaft berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

6.1.6 Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Annahme von Leistungen zu verweigern oder auszusetzen. Die Gesellschaft wird derartige Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. „Unwesentliche Mängel” sind Nichtkonformitäten oder Anomalien, die den Betrieb und die bezweckte Nutzung von Leistungen gemäß ihren Spezifikationen nicht behindern.

6.1.7 Erfüllungsort für die Lieferung von Produkten ist immer das Werk bzw. Lager der Gesellschaft, von dem aus die Versendung der Produkte erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport von der Gesellschaft durchgeführt oder organisiert wird.

6.2 Musterlieferungen

6.2.1 Auf Wunsch des Kunden kann die Gesellschaft Produkte des Lieferprogramms als Muster für eine Frist von maximal vier Wochen kostenfrei zur Ansicht überlassen, wobei eine Lieferung nur dann als Musterlieferung gilt, wenn sie im Lieferschein und/oder in der Rechnung der Gesellschaft ausdrücklich als solche bezeichnet wird. Leuchtmittel, elektronische Verschleißteile und Sonderanfertigungen können nicht als Muster bezogen werden.

6.2.2 Bei Auslieferung von Produkten als Muster erfolgt eine Fakturierung zu den vereinbarten Standardkonditionen. Nach fristgerechter Rückgabe der Produkte in Originalverpackung wird eine Gutschrift für die Rechnung erstellt.

6.2.3 Treffen die Produkte nicht innerhalb Frist wieder bei der Gesellschaft ein, gelten sie als auf Basis dieser AGB gekauft. Dasselbe gilt, wenn retournierte Produkte teilweise oder vollständig ausgetauscht, verändert oder beschädigt wurde oder Montagespuren trägt.

6.3 Kleinmengenzuschläge
Für alle Bestellungen, die unter einem Nettowarenwert von EUR 1.000,00 (exkl. Steuern, Abgaben und Kosten) liegen, wird ein Kleinmengenzuschlag von EUR 50,00 pro Lieferung berechnet. Rückstandslieferungen bzw. Teilmengenlieferungen, die auf einem Verschulden der Gesellschaft beruhen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

6.4 Eigentumsvorbehalt
Die Gesellschaft behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung der Entgelte zuzüglich eventueller Zinsen und Kosten vor und ist überdies dazu berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt bis zum Erhalt der vollständigen Bezahlung bekannt zu machen und bei den zuständigen in- und ausländischen Stellen anzumelden und registrieren zu lassen.

6.4.1 Der Kunde tritt hiermit an die Gesellschaft zur Sicherung von deren Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Produkten unter Eigentumsvorbehalt – auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde – ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Kunde der Gesellschaft die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben, alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen.

6.4.2 Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Produkte unter Eigentumsvorbehalt ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Gesellschaft hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.

VII SERVICES


7.1 Die Gesellschaft erbringt gemäß dem diesen AGB zugrunde liegenden Angebot Services im darin vereinbarten Umfang und zu den darin oder in der Preisliste vereinbarten Preisen. Services werden in den Normalarbeitszeiten (Montag bis Donnerstag zwischen 07:30 Uhr und 16:30 Uhr, sowie Freitag zwischen 07:30 und 12:00 Uhr) erbracht, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen zwischen den Parteien.

7.2 Erbringt die Gesellschaft Services in den Räumlichkeiten des Kunden, so hat die Gesellschaft alle Sicherheits-, Schutz- und Gesundheitsstandards sowie alle sonstigen Vorschriften oder Anweisungen einzuhalten, die von der Gesellschaft oder dem Endkunden vorgegeben werden oder die durch die geltenden lokalen Gesetze vorgeschrieben sind.

7.3 Der Erfüllungsort für Services nach diesem Punkt 7 liegt dort, wo die jeweilige Leistung erbracht wird; im Zweifelsfall das Werk der Gesellschaft.

XIII SOFTWARE


8.1 Die Gesellschaft stellt dem Kunden die Software gemäß dem diesen AGB zugrunde liegenden Angebot als Dienstleistung zur Nutzung bereit. Der Kunde sorgt dafür, dass er selbst und die Endnutzer, Web-Anwendungen, mobile Anwendungen und Software gemäß den einschlägigen zusätzlichen Nutzungsbedingungen und/oder EULAs nutzen und gegebenenfalls eine vollständige Sicherungskopie der installierten Software bereithalten wird. Bei Auftreten eines Softwarefehlers sendet der Kunde der Gesellschaft die Alarm- oder Fehlermeldungen und unterstützt die Gesellschaft bei der Aktualisierung oder beim Austausch der im Rahmen des Vertrags verwendeten Software.

8.2 Lizenzen

8.2.1 Stellt die Gesellschaft dem Kunden die Software als Dienstleistung bereit und ist im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart, so räumt die Gesellschaft dem Kunden an der Software für die Dauer des Vertrags und vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung der Lizenzgebühren, ein auf das Gebiet des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht-unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen ihrer Funktionalitäten und des von der Gesellschaft bewilligten Verwendungszwecks ein.

8.2.2 Verkauft die Gesellschaft dem Kunden Produkte, in die Software eingebettet ist, und ist im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart, so räumt Gesellschaft dem Kunden an dieser eingebetteten Software vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung allfälliger Lizenzgebühren und des Kaufpreises für die Produkte ein weltweites, nicht ausschließliches, übertragbares und unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen ihrer Funktionalitäten und in Verbindung mit dem Produkt ein, auf dem sie bei Lieferung vorinstalliert war.

8.3 Dem Kunden ist es untersagt: (i) Software oder Teile davon zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder zu dekompilieren, es sei denn, eine solche Beschränkung ist durch anwendbare zwingende Gesetze ausdrücklich eingeschränkt; (ii) Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise auf Eigentumsrechte oder geistige Eigentumsrechte von der Software zu entfernen, zu verändern oder zu verunstalten; (iii) Software-Developmentkits oder entsprechende Produkte unter Verwendung der Software zu entwickeln oder herzustellen oder solche Produkte zu vermarkten oder in irgendeiner Weise zu vertreiben; (iv) Unterlizenzen für die Software zu erteilen, sie zu vertreiben oder sie als separate Komponenten ohne die Produkte von Gesellschaft zur Verfügung zu stellen; (v) Untervertriebshändler zu ernennen, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet ist; (vi) die Software anderweitig zu vertreiben, unterzulizenzieren oder anderweitig an Dritte zu übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich in diesen AGB oder in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden gestattet ist; (vii) eine Klage gegen die Gesellschaft, seine Lizenzgeber oder andere Kunden vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde einzureichen oder anderweitig einen Anspruch geltend zu machen mit der Behauptung, dass die Software oder die Dokumentation oder ein Teil davon oder die Verwendung, Implementierungen oder andere abgeleitete Werke der Software oder der Dokumentation geistige Eigentumsrechte des Partners, des Kunden oder eines Dritten verletzen; (viii) die Software (oder Teile davon) zu kopieren, zu exportieren, zu reexportieren, zu unterlizenzieren, zu vermieten, zu verleihen, zu verleasen, offenzulegen, zu verkaufen, zu vermarkten, neu zu lizenzieren, anderweitig an Dritte zu übertragen oder die Software (oder Teile davon) auf eine Art und Weise zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

8.4 Die gesamte von der Gesellschaft im Zusammenhang mit den Produkten, Software und Services bereitgestellte Dokumentation wie Benutzerhandbücher oder Anweisungen, Kataloge, Spezifikationen, Daten, Zeichnungen, Pläne, Entwürfe oder andere Dokumente oder Informationen, die von der Gesellschaft erhalten oder von der Gesellschaft in beliebiger Form, auch in elektronischer oder gedruckter Form, erstellt wurden („Dokumentation“), bleibt Eigentum der Gesellschaft. Dem Kunden wird keine Dokumentation verkauft, sondern lediglich eine Lizenz zu deren Nutzung für die Dauer des Vertrags eingeräumt. Sofern nicht anders vereinbart, steht das geistige Eigentum an der Dokumentation der Gesellschaft oder einer von der Gesellschaft benannten Person zu. Der Kunde darf die Dokumentation nur gemäß diesen AGB verwenden, veröffentlichen, kopieren oder offenlegen.

8.5 Lizenzgebühren
Für die Nutzung der Software fallen Lizenzgebühren gemäß dem diesen AGB zugrunde liegenden Angebot oder der vereinbarten Preisliste an.

8.6 Schutzrechte Dritter

8.6.1 Wenn ein Dritter Ansprüche gegen den Kunden mit der Begründung geltend macht, dass die Nutzung der Software oder von Bestandteilen derselben, Informationen, Anleitungen, oder Daten die dem Kunden im Rahmen des mit der Gesellschaft bestehenden Vertragsverhältnisses bereitgestellt und von diesem genutzt werden, Rechte an dessen geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte verletzt, hält die Gesellschaft den Kunden schadlos, wenn der Kunde die folgenden Bestimmungen einhält:
(a) Unverzügliche schriftliche Verständigung von der Gesellschaft in schriftlicher Form, jedoch nicht später als 14 Tage nachdem der Kunde von dem Anspruch informiert wurde, oder früher, falls dies nach geltendem Recht erforderlich ist;
(b) Übertragung der alleinigen Kontrolle über die Rechtsverteidigung und aller Vergleichsgespräche an die Gesellschaft im gesetzlich zulässigen Ausmaß auf jederzeitiges Verlangen der Gesellschaft und
(c) Bereitstellung der für die Rechtsverteidigung oder Vergleichsverhandlungen erforderlichen und nützlichen Informationen und angemessene Hilfeleistung sowie Erteilung der entsprechenden Vollmacht an die Gesellschaft.

8.6.2 Wenn die Gesellschaft Grund zur Annahme hat oder wenn festgestellt wird, dass die Software oder Bestandteile derselben die Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könnte, hat die Gesellschaft die Wahl, entweder die Software oder die betroffenen Bestandteile derselben so zu ändern, dass deren Nutzung nicht mehr rechtsverletzend ist (wobei deren Verwendbarkeit und Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleiben muss) oder eine Lizenz zur weiteren Nutzung zu beschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar sein sollte, ist die Gesellschaft berechtigt, das Nutzungsrecht für den betreffenden Softwarebestandteil zu kündigen, die Rückgabe desselben zu fordern und dem Kunden hierfür bezahlte Entgelte und getätigte Aufwände zurückzuerstatten.

8.6.3 Die Gesellschaft wird den Kunden nicht schadlos halten, wenn letzterer die Software oder Bestandteile derselben ändert oder es außerhalb des in diesem Vertrag festgehaltenen Nutzungsumfanges nutzt, sofern der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung einer unveränderten Version der Software vermieden werden hätte können.

8.6.4 Dieser Punkt 8.6 regelt die Behelfe der Parteien für Ansprüche und Schäden in Bezug auf die Freistellung bei Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und damit verbundener Schutzrechte (Rechtsmängel) abschließend.

IX GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR PRODUKTE, SOFTWARE UND SERVICES


9.1 Der Kunde darf die Produkte, Software und Services nur für die vorgesehenen Zwecke und in Übereinstimmung mit allen Anweisungen verwenden, die in den für diese Produkte, Software und Services geltenden Handbüchern, Richtlinien, Garantiebedingungen und allen sonstigen allgemeinen Bedingungen enthalten sind, oder von Angehörigen des Personals gegeben werden, das die Gesellschaft zur Erfüllung eines Vertrags einsetzt oder als Subunternehmer beauftragt.

9.2 Die Gesellschaft kann Änderungen an Design, Materialien, Passform und Verarbeitung der Produkte vornehmen oder Arbeitsmethoden, Kommunikationssysteme, Software oder andere Elemente der Services sowie die der Dokumentation ändern, sofern diese Änderungen die Funktionalität des Produkts oder der Services nicht wesentlich beeinträchtigen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, übernimmt die Gesellschaft keine Garantie für die Verfügbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder die Leistung beziehungsweise das Ergebnis von Produkten, Software und Services. Der Kunde darf die Produkte, Software und Services nur für die vertraglich vereinbarten Anwendungen und Zwecke verwenden.

9.3 Der Kunde darf über die normale Nutzung gemäß den Spezifikationen hinaus ohne vorherige Genehmigung der Gesellschaft keine Arbeiten an Produkten oder Software durchführen (oder zulassen), die von der Gesellschaft im Rahmen der Services geliefert und/oder verwendet werden. Im Falle unbefugter Handlungen kann die Gesellschaft die Services aussetzen, bis das Gerät oder die Software wieder in den ursprünglichen, konformen Zustand versetzt wurde, und dem Kunden Kosten für eine Änderung in Rechnung stellen. Bis zur Bestätigung sind allfällige Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen der Gesellschaft in Bezug auf diese Services ausgesetzt. Alle Veränderungen an Geräten oder Software, die der Gesellschaft (oder den Lizenzgebern) gehören, sind ausschließliches Eigentum der Gesellschaft (oder den Lizenzgebern), auch wenn diese Veränderungen vom oder für den Kunden vorgenommen wurden.

9.4 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass bestimmte Merkmale und Funktionen von Produkten, Software und Services von der Verfügbarkeit und der einwandfreien Bereitstellung der Gesellschaft bezeichneter externer Dienstleistungen wie Energieversorgung, Datenspeicherung, Netzanbindung und Kommunikation abhängen. Auf diese Dienstleistung hat die Gesellschaft keinen Einfluss und übernimmt diesbezüglich daher keine Verantwortung oder Haftung.

9.5 Der Kunde ist für alle Informationen, Aufträge, Anweisungen, Materialien und Tätigkeiten verantwortlich, die er selbst oder von ihm beauftragte Dritte (mit Ausnahme der Unterauftragnehmer der Gesellschaft) im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten, Software und Services durch die Gesellschaft zur Verfügung stellen beziehungsweise ausführen. Die Gesellschaft hat das Recht, sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller vom Kunden gelieferten Informationen auch in den Fällen zu verlassen, in denen die Gesellschaft Datenerfassungs-, Design- oder Audit-Dienstleistungen erbringt. Auf Anfrage der Gesellschaft stellt der Kunde unverzüglich alle sonstigen Informationen, Dienstleistungen oder Supportleistungen bereit, die der Kunde kontrolliert und die für eine vertragsgemäße Leistung der Gesellschaft wichtig sind.

9.6 Jede Stornierung, Verzögerung oder sonstige Änderung einer von der Gesellschaft angenommenen Bestellung durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von der Gesellschaft, und die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, die die Gesellschaft nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehen. Wenn die Gesellschaft auf Ersuchen des Kunden einer Änderung der Bestellung oder einer Vertragsänderung einschließlich einer (teilweisen) Stornierung, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschließlich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder (iv) Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zustimmt, ersetzt der Kunde der Gesellschaft unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und Auslagen.

X MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN


10.1 Der Kunde stellt die Gesellschaft auf eigene Kosten rechtzeitig und in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang alle erforderlichen und zweckmäßigen Informationen zur Verfügung und erfüllt unverzüglich alle sonstigen erforderlichen Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen aus seinem Verantwortungsbereich.

10.2 Die Mitwirkungspflichten des Kunden umfassen jedenfalls:

10.2.1 Bereitstellung des Zugangs zum Ort der beabsichtigten Lieferung und/oder Leistung insbesondere zur Durchführung von Planungs-, Installations- und Implementierungsarbeiten;

10.2.2 Bereitstellung geringwertiger Arbeitsmittel (z.B. Büroarbeitsplätze, Schreibmaterial etc.) bei Arbeiten vor Ort;

10.2.3 bei Anfragen für einen Störungseinsatz die Übermittlung einer detaillierten Fehlerbeschreibung, die so viele Einzelheiten wie möglich enthält sowie eine Beschreibung der Umstände zum Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers;

10.2.4 Bereitstellung einer Server-Infrastruktur mit den von der Gesellschaft angegebenen Spezifikationen (sofern vereinbart);

10.2.5 Bereitstellung des Zugangs zur Server-Infrastruktur über das Internet zur Durchführung von Wartungs- und Supportdienstleistungen;

10.2.6 Bereitstellung des physischen Zugangs zur Server-Infrastruktur vor Ort insbesondere zur Durchführung von Wartungs- und Supportdienstleistungen.

10.3 Der Kunde stellt der Gesellschaft rechtzeitig alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und sonstige erforderliche Mitwirkungsleistungen kostenlos zur Verfügung. Sind bei der Vertragsdurchführung bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. bestimmte Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, ist der Kunde verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich schriftlich zu informieren. Sollte eine entsprechende Schulung des Personals der Gesellschaft erforderlich sein, so geht diese auf Kosten des Kunden. Soweit zweckmäßig oder erforderlich, wirkt der Kunde an den Planungs-, Installations- und Implementierungsarbeiten sowie bei den Wartungs- und Supportdienstleistungen auf Ersuchen der Gesellschaft hin mit. Insbesondere wird der Kunde das hierfür qualifizierte Personal rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung stellen. Soweit der Kunde diese Mitwirkungspflichten nach Ansicht der Gesellschaft nicht ausreichend erfüllt und dadurch die Pflichterfüllung seitens der Gesellschaft gefährdet, wird die Gesellschaft den Kunden entsprechend warnen. Sofern die Gesellschaft ihre Pflichten aufgrund der verzögerten oder nicht ausreichenden Mitwirkung des Kunden nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, haftet die Gesellschaft für die hieraus entstehenden Folgen und Schäden nicht, sondern ist für diese allein der Kunde verantwortlich und gegebenenfalls gegenüber der Gesellschaft kosten- bzw. schadenersatzpflichtig.

10.4 Der Kunde wird die Gesellschaft unverzüglich schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis setzen, wenn Umstände eintreten und erkennbar werden, die zur Nichteinhaltung vereinbarter Fristen oder Termine führen können.

10.5 Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Kunden zu erwirken. Die Gesellschaft trägt insoweit keinerlei Verantwortung.

10.6 Wenn die vertragsgemäße Leistung von der Genehmigung, Bestätigung oder Annahme eines von der Gesellschaft vorgelegten Vorschlags, Entwurfs, Arbeitsergebnisses, Plans oder einer von der Gesellschaft vorzunehmenden Handlung durch den Kunden abhängt, muss der Kunde diese Genehmigung, Bestätigung oder Annahme innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung der Gesellschaft erklären. Antwortet der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt dessen Genehmigung, Bestätigung oder Annahme als erklärt.

XI VERZUG


11.1 Gerät die Gesellschaft mit der Lieferung der Produkte oder der Bereitstellung von Software oder mit der Erbringung von Services in Verzug, so ändert dies zunächst nichts am aufrechten Bestehen der zugrundliegenden Vereinbarung. Der Kunde kann die Gesellschaft im Fall des Verzugs eine angemessene – zumindest 4-wöchige – Nachfrist zur Vertragserfüllung gewähren. Lässt die Gesellschaft die solchermaßen gewährte Nachfrist verstreichen, ohne die darin gemahnte Verpflichtung zu erfüllen, so ist der Kunden zur Kündigung des Vertrags im gemahnten Ausmaß bzw. – soweit es sich um eine Teillieferung oder Teilleistung handelt, nur zur Kündigung der Teillieferung bzw. Teilleistung berechtigt.

11.2 Sofern Leistungen aufgrund von Umständen, die (i) außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft liegen, wie insbesondere höhere Gewalt, Schwierigkeiten infolge von Rohstoffmangel, Betriebseinschränkungen und Betriebsstilllegungen sowie unvorhergesehene Produktionsstörungen, Überschwemmungen, Unwetter, behördliche Anordnungen und/oder Kontrollen und sonstige Umstände, oder die (ii) in der Sphäre des Kunden liegen (z.B. fehlendes Material, kein Zugang zur Örtlichkeit der Installation, fehlende behördliche Genehmigungen, etc.), nicht innerhalb einer vereinbarten Frist bzw. zu einem vereinbarten Termin ausgeführt werden können, ist die Gesellschaft für die Dauer des Bestehens der Umstände oder von deren Auswirkungen von der Leistungspflicht befreit und befindet sich mit diesen Leistungen nicht in Verzug. Überdies kann Gesellschaft sämtliche Mehrkosten (z.B. Lagerkosten, frustrierte interne Kosten, frustrierte Kosten für Subunternehmer, etc.), die aufgrund einer solchen Verzögerung entstehen und die die Gesellschaft zumindest plausibel darzustellen vermag, zusätzlich zum vereinbarten Preisen verrechnen. Sofern die Gesellschaft hierfür eigenes Personal heranzieht, werden die von der Gesellschaft gewöhnlich verrechneten und plausibel dargestellten Stundensätze zur Verrechnung gebracht.

XII GEWÄHRLEISTUNG


12.1 Die Gesellschaft leistet nach den in diesen AGB festgelegten Bedingungen Gewähr dafür, dass die Lieferungen und Leistungen im Einklang mit diesem Vertrag geliefert bzw. erbracht werden sowie im Wesentlichen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Beweislast für das Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels liegt in jedem Fall beim Kunden. Ein solcher muss jedenfalls reproduzierbar sein. Eine Vermutung der Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen.

12.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für Produkte, Software und Services 24 Monate ab Auslieferung. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt des Übergangs von Nutzung und Gefahr. Für ein ersetztes oder repariertes Teil wird bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist Gewähr geleistet.

12.3 Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, übernimmt die Gesellschaft keine Gewährleistung oder sonstige Haftung für die Eignung der Leistungen für einen bestimmten Zweck oder für die Funktionalität und Sicherheit eines Systems, in welches der Kunde die Produkte oder Software integriert oder (gegebenenfalls von der Gesellschaft) integrieren lässt bzw. für welches die Leistungen bestimmt sind. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung, dass die Gesellschaft keine Zusicherung, Gewähr, Garantie oder sonstige Zusage der Funktionalität eines Systems zum Zweck der Durchführung, Kontrolle, Absicherung oder sonstigen Unterstützung von bestimmten Vorgängen oder sonstigen bestimmten Zwecken abgibt und eine Haftung hierfür ausdrücklich ausgeschlossen wird.

12.4 Eine Gewährleistung seitens der Gesellschaft ist jedenfalls in folgenden Fällen ausgeschlossen: (a) Bei unsachgemäßer Nutzung der Produkte oder der Software, eigenmächtiger Änderung oder Reparatur, durch den Kunden, insbesondere in Widerspruch zu diesem Vertrag und dessen Anhängen, zu Gebrauchsanleitungen, Warnhinweisen, Reinigungshinweisen, Wartungshinweisen oder sonstigen Informationen, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein mussten;
(b) Überspannung, Unterspannung, Stromausfall, Blitzschlag, Wasserschäden, Überschwemmungen, Feuer, Explosionen, Erdbeben, Tornados, Angriffen, Kriegsereignissen oder ähnlichen Phänomenen;
(c) Entladung der Batterien der Produkte;
(d) Verwendung scharfer Chemikalien, Reinigungslösungen oder starker Reinigungsmittel (zur Reinigung der Oberfläche der Komponenten darf nur wenig Wasser und wenig Seife oder ein trockenes Tuch verwendet werden);
(e) Lackierung, Bemalung, oder sonstige Veränderungen der Oberflächen der Produkte;
(f) Mängel aufgrund gewöhnlicher Abnutzung;
(g) Änderungen an der Installation und/oder Konfiguration und/oder der Server-Infrastruktur und/oder der Komponenten oder der Software ohne Abstimmung mit der Gesellschaft;
(h) Unterbleibende Wartung, wenn die Ursachen hierfür in der Sphäre des Kunden liegen;
(i) Vorhandensein von gewollten oder ungewollten Störsendern oder sonstigen Störquellen, die Signalübertragungen (insbesondere Bluetooth) stören;
(j) Verschiebung, Diebstahl oder Zerstörung eines oder mehrerer Produkte oder Software;
(k) Vorfälle oder Unfälle im Zusammenhang mit der Installation der Produkte, wenn der Kunde die Installation durchführt;
(l) Signalunterbrechung zu einer oder mehreren Produkten oder der Server-Infrastruktur oder sonstigen Bestandteilen des Systems (Stromausfall, Abschaltung eines oder mehrerer solcher Elemente);
(m) Nichtverfügbarkeit außerhalb des geplanten Versorgungsbereichs;
(n) Funkfrequenzkonfiguration (Frequenzbereich, Leistung, Übertragungseigenschaften) oder Position einer Komponente, die nicht der empfohlenen entspricht; (o) Schlechte LAN-Verbindung zwischen Lokatoren und Edge-Device;
(p) Verletzung von Mitwirkungspflichten.

12.5 Den Kunden trifft in Bezug auf die Produkte eine Untersuchungs- und Rügepflicht binnen 14 Tage. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aufgrund erkennbarer Mängel ausgeschlossen. In jedem Fall hat der Kunde sämtliche Leistungsstörungen gegenüber der Gesellschaft schriftlich zu rügen.

12.6 Bei Sachmängeln hat die Gesellschaft zunächst in jedem Fall die Möglichkeit, Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch durchzuführen; im Hinblick auf die Komponenten überlässt die Gesellschaft dem Kunden nach eigener Wahl neue, mangelfreie Komponenten oder repariert die mangelhaften Komponenten; als vorübergehende Mangelbeseitigung gilt auch, wenn die Gesellschaft dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu verhindern.

12.7 Auch bei Rechtsmängeln hat die Gesellschaft in jedem Fall zunächst die Möglichkeit, Gewähr durch Verbesserung zu leisten; verschafft nach seiner Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit der Produkte im vereinbarten Umfang oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Produkte.

12.8 Der Kunde hat im Rahmen der Gewährleistung neue bzw. veränderte Produkte zu akzeptieren, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang unverändert erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen, vom Kunden zu beweisenden, Nachteilen führt.

12.9 Schlagen zwei Versuche der Verbesserung fehl, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen Preisminderung zu verlangen oder – soweit es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt – den Vertrag zu wandeln. Schlägt auch die weitere Verbesserung fehl, kann der Kunde das Entgelt mindern oder vom Vertrag zurücktreten, Letzteres jedoch nur, wenn kein geringfügiger Mangel vorliegt, wobei das Gegenteil der Kunde zu beweisen hat.

12.10 Für die Haftung für Mangelschäden und Mangelfolgeschäden gilt Punkt 14 dieses Vertrags.

12.11 Erbringt die Gesellschaft Leistungen, z.B. bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne dass ein Mangel vorliegt oder stellt sich heraus, dass der Fehler vom Kunden verursacht wurde, so kann die Gesellschaft für diese Leistungen ein angemessenes Entgelt verlangen.

12.12 Eine über die Gewährleistungsverpflichtungen in diesem Punkt 0 hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen.

XIII GARANTIE


13.1 Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, übernimmt die Gesellschaft keine Garantie für die Produkte, für die Software sowie für Erbringung von Leistungen.

13.2 Soweit die Gesellschaft eine Garantie für die Produkte übernommen hat, so gilt diese nicht bzw. erlischt sofort in den folgenden Fällen:

13.2.1 Für Verschleißteile, wie beispielsweise alle Standard-Lampen, Batterien und Festplatten sowie für Computer und Server, die solche Verschleißteile beinhalten;

13.2.2 elektronische Komponenten, Produkte und Leuchten, die Gesellschaft als Handelswaren vertreibt, wie z.B. Touch Panels, Drucker und Computer unter fremdem Label, sowie Leuchten anderer Hersteller;

13.2.3 In allen in Punkt 12.4 genannten Fällen.

XIV SCHADENERSATZ UND SONSTIGE HAFTUNG


14.1 Die Gesellschaft haftet für Schäden aufgrund einer Vertragsverletzung – außer bei Personenschäden – ausschließlich bei grobem Verschulden. Ebenso haftet die Gesellschaft nicht in den Fällen des Punktes 12.4.

14.2 Außer bei vorsätzlicher oder krass grob fahrlässiger Schädigung haftet die Gesellschaft nicht für (Mangel-)Folgeschäden, indirekte Schäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Umsatz- oder Zinsverlust sowie Schäden aus Verlust von Daten oder rechtswidrigem Datengebrauch.

14.3 Die gesamte Haftung der Gesellschaft aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag ist in Fällen leichter und grober Fahrlässigkeit, nicht aber bei krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, mit den Auftragswert begrenzt. Der Auftragswert im Sinne dieses Punktes 14.3 entspricht der Höhe der insgesamt vereinbarten und vom Kunden bezahlten Entgelts für die jeweiligen Produkte oder Leistungen oder Software, jedoch maximal das jeweilige Entgelt für die letzten 12 Kalendermonate, die dem Schadensfall vorangegangen sind.

14.4 Die Verjährungsfrist für Schaden- und sonstige Ersatzansprüche beträgt 1 Jahr.

14.5 Die Parteien verzichten ausdrücklich auf die Anfechtung dieses Vertrags wegen Irrtums sowie wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

14.6 Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt unberührt.

XV HÖHERE GEWALT


15.1 Ist eine Partei durch ein Ereignis Höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert (die "betroffene Partei"), so ist sie, sofern sie Punkt 15.3 eingehalten hat, nicht vertragsbrüchig und haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen. Die Frist für die Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen wird für die Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und, falls das Ereignis Höherer Gewalt danach weiterwirkt, so lange und in dem Umfang verlängert, wie es sich auswirkt.

15.2 Die betroffene Partei wird:

15.2.1 so bald wie möglich nach Beginn des Ereignisses Höherer Gewalt die andere Partei über das Ereignis Höherer Gewalt, das Datum seines Beginns, falls vorhersehbar, seine wahrscheinliche oder mögliche Dauer und die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt auf ihre Fähigkeit, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, informieren.

15.2.2 alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen abzumildern.

15.3 "Ereignis Höherer Gewalt" ist jeder ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstand, der nicht im Einflussbereich einer Partei liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Umstände (jeweils unter der Voraussetzung, dass ein solcher Umstand tatsächlich ungewöhnlich und unvorhersehbar ist und nicht im Einflussbereich der Partei liegt): (i) Stürme, Überschwemmungen, Dürren, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen; (ii) Epidemien oder Pandemien; (iii) Sabotage, Terroranschläge, Bürgerkriege, innere Unruhen, Rebellion oder Aufruhr, Krieg, Kriegsdrohung oder Kriegsvorbereitung, Krieg, bewaffneter Konflikt, Verhängung von Sanktionen, Embargo, Abbruch der diplomatischen Beziehungen, Eingriffe in die Produktions- oder Lieferkette durch zivile oder militärische Behörden (unabhängig davon, ob diese legal oder de facto sind); (iv) nukleare, chemische oder biologische Kontamination; (v) Einsturz von Gebäuden, Feuer, Explosionen; (vi) Cyber-Angriffe; (vii) Unterbrechung oder Ausfall von Versorgungsleistungen; (viii) Streiks und rechtmäßige Aussperrung; (ix) Unmöglichkeit, Lieferungen, Arbeitskräfte oder Transportmittel von einem Dritten zu erhalten oder zu beschaffen, wenn diese Unmöglichkeit durch ein Ereignis außerhalb der Kontrolle des Dritten verursacht wird, das, wenn es der Partei widerfahren wäre, ein Ereignis Höherer Gewalt gemäß dieser Klausel darstellen würde. Tritt ein Ereignis Höherer Gewalt ein, hat die betroffene Partei die andere Partei so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach dem Ereignis, zu benachrichtigen und geeignete Nachweise vorzulegen.

15.4 Abgesehen von und über die vorstehenden Bestimmungen hinaus gelten die derzeit andauernde COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)-Epidemie/Pandemie und/oder ihre Folgen weiterhin als Ereignis Höherer Gewalt, soweit sie die Erfüllung einer Verpflichtung einer Partei verzögern oder verhindern und eine solche Verzögerung oder Verhinderung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war.

XVI DATENSCHUTZ


16.1 Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen und unionsrechtlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere durch ihre Mitarbeiter, sicherzustellen.

16.2 Der Kunde ist im Rahmen des Vertrags als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Ob und inwieweit Dritte personenbezogene Daten in das System eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Kunden und übernimmt dieser die alleinige Verantwortung für allenfalls hieraus resultierenden datenschutzrechtliche Verstöße.

XVII GEHEIMHALTUNG


17.1 Die Parteien werden sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangenden, nicht allgemein bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich behandeln und Dritten gegenüber geheim halten. Betriebsgeheimnisse sind auch technisches Know-how, Betriebsmethoden und Sicherheitsmaßnahmen (im Folgenden zusammenfassend „Informationen“).

17.2 Diese Geheimhaltungspflicht besteht nicht, wenn und soweit die mit der Geheimhaltungsverpflichtung belastete Partei nachweist, dass (i) die betreffenden Informationen zur Zeit des Erlangens offenkundig, d.h. veröffentlicht oder allgemein zugänglich waren, oder (ii) nach Erlangen ohne Verschulden der Parteien offenkundig wurden oder (iii) der Partei zur Zeit des Erlangens bereits bekannt waren oder (iv) nach dem Erlangen von Dritten in rechtmäßiger Art und Weise, d.h. ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht, offenkundig gemacht wurden.

17.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt außerdem nicht für Informationen, die aufgrund durchsetzbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder gesetzlicher Verpflichtungen offenzulegen sind. Über derartige Maßnahmen werden sich allerdings die Parteien unverzüglich untereinander verständigen.

17.4 Dem Kunden ist es untersagt Produkte oder andere von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Gegenstände zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder zu dekompilieren, es sei denn, der jeweilige Gegenstand wurde der Öffentlichkeit von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt oder die Gesellschaft hat zuvor ihre Zustimmung erteilt.

XVIII NO-RUSSIA-UND-BELARUS-KLAUSEL


18.1 Der Kunde darf Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert werden und in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (ERU) Nr. 833/2014 und von Artikel 8g der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 fallen, weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder in Belarus, oder zur Verwendung in der Russischen Föderation oder in Belarus verkaufen, ausführen oder re-exportieren.

18.2 Der Käufer wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (18.1) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.

18.3 Der Käufer hat einen angemessenen Überwachungsmechanismus einzurichten und aufrechtzuerhalten, um Verhaltensweisen von Dritten in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, die den Zweck von Absatz (18.1) vereiteln würden.

18.4 Jeder Verstoß gegen die Absätze (18.1), (18.2) oder (18.3) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieses Vertrages dar, und der Verkäufer ist berechtigt, angemessene Rechtsmittel zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(i) die Kündigung dieses Vertrages;
(ii) den Rücktritt von diesem Vertrag; und
(ii) eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Gesamtwerts dieses Vertrages oder des Preises der ausgeführten Waren, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

18.5 Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze (18.1), (18.2) oder (18.3) informieren, einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (18.1) vereiteln könnten. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nach einfacher Aufforderung Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach Absatz (18.1), (18.2) und (18.3) zur Verfügung zu stellen.

XIX SCHLUSSBESTIMMUNGEN


19.1 Die Nichtausübung eines Rechts aus diesen Bedingungen bzw. eines Vertrags durch die Gesellschaft bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.

19.2 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, mit Ansprüchen gegen die Gesellschaft – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Ansprüche der Gesellschaft aus diesem Vertrag aufzurechnen, es sei denn diese Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

19.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (inkl. E-Mail, Fax) und erfolgen nach den in diesem Vertrag vorgesehenen Verfahren. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

19.4 Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eines Vertrags unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden sollte, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrags. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für die Ausfüllung allfälliger Lücken dieser Bedingungen oder des Vertrags.

19.5 Soweit eine Bestimmung dieser AGB mit einer Bestimmung des Angebots oder eines Anhangs zum Angebot kollidiert, geht die kollidierende Bestimmung eines Angebots oder des Anhangs zum Angebot diesen AGB vor. Soweit eine Bestimmung des Angebots mit einer Bestimmung eines Anhangs zum Angebot kollidiert, geht die kollidierende Bestimmung des Anhangs zum Angebot der Bestimmung des Angebots vor.

19.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, sich ohne die Zustimmung des Kunden zum Zweck der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen oder des Vertrags Subunternehmer und sonstiger Dritter zu bedienen bzw. sich von Dritten vertreten zu lassen.

19.7 Ein Kunde, der Produkte weiterverkauft oder Produkte und/oder Services in Angebote für eigene Kunden aufnimmt, stellt sicher, dass alle seine Kunden und/oder Endnutzer von Produkten oder Services alle einschlägigen Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag und aus diesen AGB erfüllen und dass die Bedingungen, die der Kunde mit seinen Kunden oder Endnutzern vereinbart, mit dem Vertrag und diesen AGB vereinbar sind. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung wird der Kunde die Gesellschaft, die verbundenen Unternehmen und ihre vertretungsbefugten Organe, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Rechtsnachfolger für alle Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten (einschließlich Verfahrenskosten) und Auslagen schad- und klaglos zu halten.

19.8 Auf die vorliegenden AGB und alle Angebote und Verträge zwischen der Gesellschaft und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts Anwendung.

19.9 Für sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit sowie seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des Landesgerichts Feldkirch vereinbart.

19.10 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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Zumtobel Lighting GmbH
Schweizer Strasse 30
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Telefon: +43 (5572) 390-0
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