VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Gültig ab 1. April 2010 Zumtobel Licht AG
1. Angebote und Preise

1.1 Angebote der Zumtobel Licht AG erfolgen, insofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.

1.2 Alle Leuchtenpreise verstehen sich exkl. Leuchtmittel, soweit es nicht ausdrücklich anders vermerkt ist.

1.3 Unterschreitet der Versandwert einer Bestellung den Nettobetrag von CHF 250 wird ein Handlingszuschlag von CHF 36 in Rechnung gestellt.

1.4 An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas, Kostenvoranschlägen behält sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf sein Verlangen sind sie ihm zurückzugeben.

1.5 Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können verrechnet werden, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wird.

1.6 Einkaufsbedingungen und Submissionsbestimmungen des Bestellers oder Abänderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für die Zumtobel Licht AG nur soweit verbindlich, als diese von ihr schriftlich anerkannt wurden.

2. Anlieferung

2.1 Die Zumtobel Licht AG bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern.

2.2 Sämtliche Lieferungen erfolgen an das Domizil oder an die Baustelle des Bestellers. Der Transport erfolgt zu Lasten des Bestellers.

2.3 Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung.

2.4 Die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers gilt als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.

2.5 Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

3. Verpackung

3.1 Einwegkartons werden verrechnet.

3.2 Kisten und Palette werden bei Nichtretournierungen innert Monatsfrist voll fakturiert.

3.3 Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.

4. Bestellungen

4.1 Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Besteller diese Lieferbedingungen.

4.2 Hat der Besteller eine Bestellung aufgegeben und der Lieferant sie bestätigt, so können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen.

4.3 Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Wird diese Frist um drei Monate überschritten, besteht die Berechtigung zur Fakturierung sowie zur Verrechnung von Kapitalzinsen und Lagermiete.

5. Lieferfristen
Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden.

6. Mustersendungen

6.1 Ausnahmsweise werden Standardmuster bzw. Leuchten für Beleuchtungsproben für höchstens 60 Tage zur Verfügung gestellt, innert dieser Zeit nicht retourniertes Material wird verrechnet. In jedem Fall werden Leuchten verrechnet, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden (z.B. Ausbrechen oder Abändern von vorgestanzten Zuführungen u.ä.).

6.2 Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt werden müssen, werden verrechnet, wenn kein entsprechender Lieferungsauftrag erteilt wird.

7. Masse und Konstruktionsänderungen
Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig erweist.

8. Rücksendungen

8.1 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen. Es werden nur originalverpackte Lagerprodukte zurückgenommen. Unbeschädigte Lagerprodukte werden zu höchstens 80% des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Bei retournierter Ware mit einem Nettowert von weniger als CHF 100 kommt ein fixer Abzug von CHF 20 zur Anwendung. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. Allfällige Instandstellungsarbeiten werden zu Selbstkosten verrechnet. Fehlende Teile wie Fluoreszenzröhren, Befestigungsmaterial oder Originalverpackung werden verrechnet. Spezialanfertigungen, nicht lagernde oder abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen.

8.2 Zumtobel Licht AG ist dem SLRS-Entsorgungssystem angeschlossen, welches die Rücknahme von Leuchten und Lampen organisiert. Es gelten die Entsorgungsbedingungen der SLRS (www.slrs.ch).

9. Reklamationen
Minder- oder Falschlieferungen sowie etwelche Mängel können nur innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller schriftlich beanstandet werden.

10. Garantie

10.1 Die Garantie für Leuchten (inkl. Vorschalt- und Betriebsgeräte), die unter der Marke „Zumtobel“ vertrieben werden, beträgt 5 Jahre. Ausgenommen sind Verschleissteile wie konventionelle Leuchtmittel oder Notlicht-Batterien. Bei LED-Leuchten sind auch die LED’s Teil der Garantie. Die Garantie beschränkt sich während dieser Frist auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens des Lieferanten zurückzuführen sind.

10.2 Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Programmierungen, Demontage und Wiedermontage von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen.

10.3 Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, oder wenn die Montage- oder Betriebsvorschriften des Lieferanten nicht eingehalten worden sind.

10.4 Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Bestellers hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder eine Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Bestellers.

10.5 Jegliche Garantie setzt im übrigen voraus, dass das defekte Material verpackt franko Zumtobel Licht AG, Zürich, zugestellt wird.

10.6 Lebensdauerangaben von Lampen: Die Lebensdauer aller lichttechnischen Produkte ist von der Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Standard-Betriebsbedingungen Versorgungsspannung usw.) abhängig. Lampen sind Verschleissteile, deren jeweilige Lebensdauer sehr unterschiedlich ist (1’000 bis 60’000 Stunden!) und von den jeweiligen Betriebsbedingungen stark beeinflusst werden kann. Lampen-Lebensdauern erfolgen üblicherweise in Form von Betriebsstunden (z. B. mittlere Lebensdauer = 20’000 Stunden) und werden unter genormten Bedingungen ermittelt, die von der Praxis abweichen können. Lampen-Lebensdauerangaben in Form von Betriebsjahren basieren ebenfalls ausschliesslich auf angenommenen Standard-Betriebsbedingungen (Schaltzyklen, Betriebsstunden pro Jahr usw.) und den üblichen Kriterien für Wartungsintervalle, die für den angesprochenen Einsatzzweck sinnvoll erscheinen.

11. Zahlungsbedingungen

11.1 Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.

11.2 Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren

12. Besondere Bestimmungen für das Online-Bestellsystem

12.1 Auslagen und Angebote im Online-Bestellsystem von Zumtobel Licht AG (https://portal.zumtobel.com) verstehen sich immer als Einladung an den Kunden/Besteller zur Offertstellung. Bei Bestellungen im Online-Bestellsystem erfolgt der Vertragsschluss im Zeitpunkt der Anzeige einer Auftragsnummer im Online-Bestellsystem.

12.2 Im Übrigen gelten die vorliegenden Bedingungen uneingeschränkt auch für das Online-Bestellsystem: VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

13. Nebenabreden
Andere Vereinbarungen als diese Lieferbedingungen sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

14. Anwendbares Recht
Soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich.

Kontakt

Zumtobel Licht AG
Thurgauerstrasse 39
CH-8050 Zürich
Telefon: +41 (44) 305 35-35
Telefax: +41 (44) 305 35-36
Hauptsitz
Zumtobel Lighting GmbH
Schweizer Strasse 30
A-6850 Dornbirn
Telefon: +43 (5572) 390-0
Telefax: +43 (5572) 20721
E-Mail: info@zumtobel.info
» http://www.zumtobel.com