ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gültig ab 01. März 2022, Zumtobel Licht AG, Schweiz
 

I GRUNDLAGEN UND GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten als Grundlage für den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag (der „Vertrag“) sowie alle weiteren Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Produkten (nachfolgend „Produkte“) und/oder Erbringung von Werk- und Dienstleistungen (nachfolgend „Services“) einschliesslich Software, die als Dienstleistung bereitgestellt wird (nachfolgend „Software“), durch die Zumtobel Licht AG, Thurgauerstrasse 39, 8050 Zürich (nachfolgend „Gesellschaft“) an ihre Kunden (nachfolgend „Kunden“; die Gesellschaft und der Kunde gemeinsam auch die „Vertragspartner“; Produkte, Services und Software gemeinsam auch „Leistungen“). Diese AGB gelten sohin auch ohne gesonderte Vereinbarung für künftige Leistungen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

1.2 Diese AGB der Gesellschaft gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstige standardisierte Vertragsformblätter des Kunden (im Folgenden „Kunden-AGB“ genannt) sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden wirksam. Eine konkludente Vereinbarung der Kunden-AGB ist ausgeschlossen. Die Art und Weise der Vertragserfüllung und Handelsbräuche begründen keine Änderung dieser AGB.

1.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre AGB durch Veröffentlichung einer aktualisierten Version auf der Webseite der Gesellschaft jederzeit zu ändern. Die Änderung wird schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben und wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach der Ankündigung schriftlich widerspricht. Die Gesellschaft weist den Kunden bei der Ankündigung der Änderungen auf die Möglichkeit zum Widerspruch und die Folgen des Ausbleibens eines Widerspruchs hin. Bei Widerspruch innerhalb der genannten Frist gelten die bisherigen vertraglichen Regelungen. Für neue Verträge gelten die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und auf der Webseite der Gesellschaft (https://www.zumtobel.com) abrufbaren AGB.

1.4 Diese AGB gelten ausschliesslich für Kunden, welche Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Sollte ein Kunde Konsument sein, erhält er auf Anfrage ein individuelles Angebot.


II ANGEBOTE

2.1 Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind Angebote der Gesellschaft freibleibend und unverbindlich.

2.2 Verbindliche Angebote gelten soweit nicht anders schriftlich vereinbart für einen Zeitraum von drei Monaten ab Versendung zur Annahme gültig. Solange ein verbindliches Angebot nicht angenommen ist, kann die Gesellschaft dieses jederzeit widerrufen.

2.3 Alle von der Gesellschaft erstellten Kataloge, Spezifikationen, Preislisten oder ähnliche Unterlagen dienen ausschliesslich der Information und gelten nicht als Angebot. Nach Überzeugung der Gesellschaft sind diese Unterlagen zum Zeitpunkt des Drucks vollständig und korrekt. Die Gesellschaft garantiert jedoch nicht, dass diese Unterlagen fehlerfrei sind. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die auf Messfehler, Beschreibungen, Anwendungsempfehlungen aufgrund solcher Unterlagen oder ähnliches zurückzuführen sind.


III VERTRAGSABSCHLUSS

3.1 Die Bestellung einer Leistung durch den Kunden gilt als Angebot zum Kauf gemäss diesen AGB. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Gesellschaft zustande. Die Auftragsbestätigung bedarf keiner Unterschrift und kann auch elektronisch übermittelt werden. Eine blosse Bestätigung des Eingangs der Bestellung gilt nicht als Angebotsannahme.

3.2 Abweichungen von einem von der Gesellschaft gestellten Angebot oder sonstige „Anweisungen“ des Kunden, z.B. Lieferwünsche, Termine, Rabatte etc., werden als unverbindliche Anregungen des Kunden behandelt. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Gesellschaft im Rahmen der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden. Eine Annahme der Änderungen bedingt eine Verschiebung des Liefertermins.

3.3 Sofern der Kunde bestimmte Spezifikationen, Konfigurationen und sonstigen Anforderungen an Produkte und Services sowie ihre Funktionalität, ihre Kompatibilität und Interoperabilität mit anderen (nicht von der Gesellschaft autorisierten) Produkten oder Services und ihre Eignung für eine bestimmte Verwendung in seine Bestellung aufnimmt bzw. diese Vertragsinhalt werden, so ist der Kunde allein verantwortlich für die Richtigkeit, Exaktheit und Vollständigkeit dieser und der diesen Angaben zugrunde liegenden Informationen. Bei unvollständigen oder falschen Angaben durch den Kunden gehen sämtliche Auslagen und Aufwendungen, welche der Gesellschaft dadurch erwachsen sind, zulasten des Kunden. Eine allfällige Informationspflicht der Gesellschaft nach Art. 365 Abs. 3 OR wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3.4 Treten nach Vertragsschluss Ereignisse ein, welche der Gesellschaft die Erfüllung des Vertrages zu den vereinbarten Bedingungen nicht mehr kostendeckend ermöglichen oder die Erfüllung für die Gesellschaft überhaupt unmöglich machen, steht es der Gesellschaft frei, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Anpassung des Preises oder eines vereinbarten Kostendaches wird in jedem Fall vorbehalten (Art. 5.2 AGB).


IV ONLINE-BESTELLUNGEN

4.1 Für Bestellungen  des Kunden über das Internetportal der Gesellschaft https://portal.zumtobelgroup.com (nachfolgend „Portal“) gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:

4.2 Nach erfolgter Registrierung durch den Kunden und Freigabe durch die Gesellschaft erhält der Kunde eine Willkommens-E-Mail mit der Möglichkeit ein persönliches Passwort für die angegebene E-Mail-Adresse zu setzen. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung der persönlichen Login Merkmale wie Benutzername und Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, wesentliche Änderungen von Zugriffsberechtigungen berechtigter Personen, der Gesellschaft sofort zu melden. Der Kunde ist verantwortlich für die Folgen einer Missachtung dieser Vorschrift durch ihn oder seine Organe, Mitarbeiter, Hilfspersonen und Bevollmächtigten.

4.3 Wer sich mit den Login-Merkmalen des Kunden im Portal legitimiert, gilt gegenüber der Gesellschaft als Berechtigter zur Vornahme aller im Portal möglichen Rechtsgeschäfte im Namen des Kunden, unabhängig davon, ob es sich bei dieser Person tatsächlich um den Kunden oder einen Zugriffsberechtigten des Kunden handelt. Der Kunde akzeptiert alle mit seinen Login-Merkmalen vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Portal  der Gesellschaft als für ihn verbindlich.

4.4 Die Abwicklung der im Portal geschlossenen Verträge und aller damit verbundenen Informationen erfolgt zum Teil automatisiert per E-Mail. Der Kunde ist deshalb dafür verantwortlich, dass seine hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend und der Empfang von E-Mails sichergestellt ist.

4.5 Die Warendarstellungen im Portal der Gesellschaft sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Bestellungen im Portal sind ein verbindliches Kaufangebot des Kunden an die Gesellschaft.

4.6 Die nach dem Eingang des Kaufangebotes automatisiert versandte Bestellbestätigung durch die Gesellschaft dient lediglich der Information des Kunden über den Eingang der Bestellung und führt nicht zum Vertragsschluss. Die Annahme des Kaufangebotes des Kunden erfolgt durch eine gesonderte Bestätigung der Gesellschaft in Textform (z. B. E-Mail), mit der die Ausführung der Bestellung (Auftragsbestätigung) oder die Auslieferung der Ware (Versandbestätigung) mitgeteilt wird.

4.7 Nach Vertragsschluss können Änderungen der Bestellung nur berücksichtigt werden, wenn eine Umstellung noch ohne Weiteres möglich ist, und gelten erst als akzeptiert, wenn sie von der Gesellschaft schriftlich oder elektronisch bestätigt sind. Anfallende Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.8 Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Gewähr für fehlerfreies Funktionieren ihres Portals und schliesst die Haftung für Schäden aus der Benützung ihres Portals ausdrücklich aus. Ausgeschlossen wird auch jede Verantwortung und Haftung für Zugangsstörungen, wie bspw. mangelnde oder mangelhafte Verfügbarkeit des Portals oder fehlerhafte Übermittlung von Informationen und Erklärungen bei Benützung des Portals.

4.9 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er durch Benützung des Portals aus dem Ausland Regeln des ausländischen Rechts verletzen kann, z.B. durch Einsatz der im Portal verwendeten Verschlüsselungsverfahren. Die Gesellschaft lehnt diesbezüglich jede Haftung und Verantwortung ab.


V PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Alle Preise für die jeweiligen Leistungen werden auf Basis der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses eingereichten Angebots bzw. gültigen Preisliste fakturiert.. Sämtliche Preise verstehen sich in CHF und exklusive Mehrwertsteuer.

5.2 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Preise nachträglich für alle Produkte und/oder Services an Änderungen von zuordenbaren und nachweisbaren Einzelkosten, einschliesslich Wechselkursänderungen und Änderungen von Rohstoffpreisen, sonstigen Herstellungskosten sowie Vertriebs- und Arbeitskosten, anzupassen, falls diese Änderungen gegenüber dem Tag des Vertragsabschlusses mehr als fünf Prozent (5%) der ursprünglichen Einzelkosten überschreiten. Dabei werden Preisentwicklungen über den Zeitraum von 6 Monaten in Betracht gezogen..

5.3 Preise

5.3.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde grundsätzlich ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Fristen eine Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises bzw. Entgelts zu leisten.

5.3.2 Sofern das finale Ergebnis der Kreditprüfung dies rechtfertigt, kann die Gesellschaft abweichend von 5.3.1, (i) vom Kunden die Zahlung zu festen Zahlungsterminen verlangen; (ii) eine Anzahlung verlangen; (iii) einzelne Phasen, Zeitabschnitte oder Meilensteine einer Auftragsabwicklung getrennt in Rechnung stellen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat binnen 14 Tagen (einlangend) ab Übermittlung der Rechnung, auf ein von der Gesellschaft gesondert bekanntzugebendes Konto zu erfolgen. Der Kunde ist mit dem Erhalt von elektronischen Rechnungen einverstanden. Elektronische Rechnungen werden im PDF-Format per E-Mail an den Kunden versandt. Allfällige Gewährleistungsansprüche und unwesentliche Mängel (Ziffer 6.1.6 AGB) berechtigen nicht zum Rückbehalt fälliger Zahlungen. Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

5.4 Teillieferungen sind zulässig und können entsprechend in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Teillieferungen anzunehmen. Verweigert der Kunde deren Annahme, gerät er in Annahmeverzug.

5.5 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung automatisch in Verzug. Im Verzugsfall werden Zinsen in Höhe von 5% p.a. fällig. Die Geltendmachung weiteren Verspätungsschadens (einschliesslich Mahn- und Inkassospesen) bleibt vorbehalten. Mit Eintritt des Verzugs fallen sämtliche gewährten Rabatte und Sonderkonditionen dahin, welche die Gesellschaft unter der aufschiebenden Bedingung der Einhaltung der Zahlungsfrist durch den Kunden gewährt hat.

5.6 Die Gesellschaft hat das Recht, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Entgelte auszusetzen, dies unbeschadet allfälliger Schadensersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche der Gesellschaft.


VI LIEFERUNGEN

6.1 Allgemeines

6.1.1 Die Gesellschaft verkauft dem Kunden gemäss dem diesen AGB zugrunde liegenden Angebot Produkte in der darin angegebenen Menge.

6.1.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung gemäss Incoterm 2020 CPT (Carriage Paid To; Frachtfrei) an einen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden vereinbarten Bestimmungsort in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, wobei nur eine ebenerdige Entladung geschuldet ist. Erfolgt die Lieferung CPT, versteht sich der Preis inklusive Lieferung an den vereinbarten Bestimmungsort.

6.1.3 Allenfalls bekanntgegebene Lieferfristen und -termine sind, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe der Produkte an den Kunden. Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Annahmeverweigerung noch zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz durch den Kunden (siehe Ziffer 11 AGB).

6.1.4  Wurde eine Lieferfrist vereinbart, beginnt diese mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

(a) Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Gesellschaft (siehe Ziffer 3.1 AGB);

(b) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen (siehe Ziffer 10.1 ff. AGB), welche zur Ausführung der Leistung erforderlich sind;

(c) Datum, an dem die Gesellschaft eine vor der Leistung von dem Kunden zu leistende Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheit erhält (siehe Ziffer 5.3 AGB).

6.1.5 In Fällen des Annahmeverzugs ist die Gesellschaft berechtigt, die zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden zu hinterlegen, wofür der Kunde eine angemessene Lagergebühr für jeden angefangenem Kalendertag schuldet. Die Gesellschaft zeigt dem Besteller die Hinterlegung der Ware an und beachtet dabei die zwingenden gesetzlichen Vorschriften der schweizerischen Gesetzgebung. Die Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung des Preises bei Fälligkeit bleibt hiervon unberührt. Gleichzeitig ist die Gesellschaft berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6.1.6 Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Annahme von Leistungen zu verweigern oder auszusetzen. Die Gesellschaft wird derartige Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. „Unwesentliche Mängel” sind Nichtkonformitäten oder Anomalien, die den Betrieb und die bezweckte Nutzung von Leistungen gemäss ihren Spezifikationen nicht behindern.
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6.1.7 Die Auslieferung von Produkten erfolgt am Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Auslieferung von Produkten ist immer das Werk bzw. Lager der Gesellschaft, von dem aus die Versendung der Produkte erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport von der Gesellschaft durchgeführt oder organisiert wird.

6.2 Musterlieferungen

6.2.1 Auf Wunsch des Kunden kann die Gesellschaft Produkte des Lieferprogramms als Muster für eine Frist von maximal vier Wochen kostenfrei zur Ansicht überlassen, wobei eine Lieferung nur dann als Musterlieferung gilt, wenn sie im Lieferschein und/oder in der Rechnung der Gesellschaft ausdrücklich als solche bezeichnet wird. Leuchtmittel, elektronische Verschleissteile und Sonderanfertigungen können nicht als Muster bezogen werden.

6.2.2 Bei Auslieferung von Produkten als Muster erfolgt eine Fakturierung zu den vereinbarten Standardkonditionen. Nach fristgerechter Rückgabe der Produkte in Originalverpackung wird eine Gutschrift für die Rechnung erstellt.

6.2.3 Treffen die Produkte nicht innert Frist wieder bei der Gesellschaft ein, gelten sie als auf Basis dieser AGB gekauft. Dasselbe gilt, wenn retournierte Produkte teilweise oder vollständig ausgetauscht, verändert oder beschädigt wurden oder Montagespuren tragen.

6.3 Kleinmengenzuschläge

Für alle Bestellungen, die unter einem Nettowarenwert von CHF 1.000.00 (exkl. Steuern, Abgaben und Kosten) liegen, wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 50.00 pro Lieferung berechnet. Rückstandslieferungen bzw. Teilmengenlieferungen, die auf einem Verschulden der Gesellschaft beruhen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

6.4 Eigentumsvorbehalt

6.4.1 Die Gesellschaft behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung der Entgelte zuzüglich eventueller Zinsen und Kosten vor und ist überdies dazu berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt bis zum Erhalt der vollständigen Bezahlung bekannt zu machen und bei den zuständigen in- und ausländischen Stellen anzumelden und registrieren zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich zur notwendigen Mitwirkung und solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist, alle notwendigen Vorkehrungen für die ordnungsgemässe Erhaltung der Produkte zu treffen.

6.4.2 Der Kunde tritt hiermit an die Gesellschaft zur Sicherung von deren Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräusserung von Produkten unter Eigentumsvorbehalt – auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde – ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Kunde der Gesellschaft die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben, alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen.

6.4.3 Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Produkte unter Eigentumsvorbehalt ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Gesellschaft hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.

VII SERVICES

7.1 Die Gesellschaft erbringt Services gemäss dem diesen AGB zugrunde liegenden Angebot im darin vereinbarten Umfang und zu den darin oder in der Preisliste vereinbarten Preisen. Services werden von Montag bis Donnerstag zwischen 07:30 Uhr und 16:30 Uhr sowie am Freitag zwischen 07:30 und 12:00 Uhr erbracht, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen zwischen den Parteien.

7.2 Der Erfüllungsort für Services nach diesem Punkt 7 liegt dort, wo die jeweilige Leistung erbracht wird; im Zweifelsfall das Werk der Gesellschaft.

VIII SOFTWARE

8.1 Die Gesellschaft stellt dem Kunden die Software gemäss dem diesen AGB zugrunde liegenden Angebot als Dienstleistung zur Nutzung bereit. Der Kunde sorgt dafür, dass er selbst und die Endnutzer, Web-Anwendungen, mobile Anwendungen und Software gemäss den einschlägigen zusätzlichen Nutzungsbedingungen und/oder EULAs nutzen und gegebenenfalls eine vollständige Sicherungskopie der installierten Software bereithalten wird. Bei Auftreten eines Softwarefehlers sendet der Kunde der Gesellschaft die Alarm- oder Fehlermeldungen und unterstützt die Gesellschaft bei der Aktualisierung oder beim Austausch der im Rahmen des Vertrags verwendeten Software.

8.2 Lizenzen

8.2.1 Stellt die Gesellschaft dem Kunden die Software als Dienstleistung bereit und ist im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart, so räumt die Gesellschaft dem Kunden an der Software für die Dauer des Vertrags und vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung der Lizenzgebühren, ein auf das Gebiet des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, beschränktes, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht-unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen ihrer Funktionalitäten und des von der Gesellschaft bewilligten Verwendungszwecks ein.

8.2.2 Verkauft die Gesellschaft dem Kunden Produkte mit eingebetteter Software und ist im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart, so räumt die Gesellschaft dem Kunden an dieser eingebetteten Software vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung allfälliger Lizenzgebühren und des Kaufpreises für die Produkte ein weltweites, nicht ausschliessliches, übertragbares und unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen ihrer Funktionalitäten und in Verbindung mit dem Produkt ein, auf dem sie bei Lieferung vorinstalliert war.

8.3 Dem Kunden ist es untersagt: (i) Software oder Teile davon zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder zu dekompilieren, es sei denn, eine solche Beschränkung ist durch anwendbare zwingende Gesetze ausdrücklich eingeschränkt; (ii) Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise auf Eigentumsrechte oder geistige Eigentumsrechte von der Software zu entfernen, zu verändern oder zu verunstalten; (iii) Software-Developmentkits oder entsprechende Produkte unter Verwendung der Software zu entwickeln oder herzustellen; (iv) Unterlizenzen für die Software zu erteilen oder sie als separate Komponenten ohne die Produkte von Gesellschaft zur Verfügung zu stellen; (v) Handelsvertreter zu ernennen, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet ist; (vi) die Software anderweitig unterzulizenzieren, sofern dies nicht ausdrücklich in diesen AGB oder in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden gestattet ist; (vii) die Software (oder Teile davon) zu kopieren, zu unterlizenzieren, offenzulegen, neu zu lizenzieren, oder die Software (oder Teile davon) auf eine Art und Weise zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

8.4 Die gesamte von der Gesellschaft im Zusammenhang mit den Produkten, Software und Services bereitgestellte Dokumentation wie Benutzerhandbücher oder Anweisungen, Kataloge, Spezifikationen, Daten, Zeichnungen, Pläne, Entwürfe oder andere Dokumente oder Informationen, die von der Gesellschaft erhalten oder von der Gesellschaft in beliebiger Form, auch in elektronischer oder gedruckter Form, erstellt wurden („Dokumentation“), bleibt Eigentum der Gesellschaft. Dem Kunden wird keine Dokumentation verkauft, sondern lediglich eine Lizenz zu deren Nutzung für die Dauer des Vertrags eingeräumt. Sofern nicht anders vereinbart, steht das geistige Eigentum an der Dokumentation der Gesellschaft oder einer von der Gesellschaft benannten Person zu. Der Kunde darf die Dokumentation nur gemäss diesen AGB verwenden, veröffentlichen, kopieren oder offenlegen.

8.5 Lizenzgebühren

Für die Nutzung der Software fallen Lizenzgebühren gemäss dem diesen AGB zugrunde liegenden Angebot oder der vereinbarten Preisliste an.

IX GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR PRODUKTE, SOFTWARE UND SERVICES

9.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Produkte, Software und Services nur für die vorgesehenen Zwecke und in Übereinstimmung mit allen Anweisungen zu verwenden, die in den für diese Produkte, Software und Services geltenden Handbüchern, Richtlinien, Garantiebedingungen und allen sonstigen allgemeinen Bedingungen enthalten sind, oder von Angehörigen des Personals gegeben werden, das die Gesellschaft zur Erfüllung eines Vertrags einsetzt oder als Subunternehmer beauftragt.

9.2 Die Gesellschaft ist berechtigt, jederzeit Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang vorzunehmen. Die Gesellschaft kann insbesondere Änderungen an Design, Materialien, Passform und Verarbeitung der Produkte vornehmen oder Arbeitsmethoden, Kommunikationssysteme, Software oder andere Elemente der Services sowie die der Dokumentation ändern, sofern diese Änderungen die Funktionalität des Produkts oder der Services nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Gesellschaft entschädigt in jedem Fall nur ausgewiesene und freigegebenen Auslagen, welche vor der jeweiligen Änderung anfielen und durch die Änderung nutzlos wurden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, übernimmt die Gesellschaft keine Garantie für die Verfügbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder die Leistung beziehungsweise das Ergebnis von Produkten, Software und Services.

9.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, keine Arbeiten an Produkten oder Software über die normale Nutzung gemäss den anwendbaren Spezifikationen hinaus durchzuführen (oder durchführen zu lassen). Geschieht dies dennoch, kann die Gesellschaft die Services aussetzen, bis das Gerät oder die Software wieder in den ursprünglichen, vertragskonformen Zustand versetzt wurde. Geschieht dies auf Wunsch des Kunden durch die Gesellschaft, übernimmt die Gesellschaft für diese Arbeit keine Gewähr und stellt die dafür anfallenden Kosten gesondert in Rechnung. Alle bei Veränderungen an Geräten oder Software entstandenen Schutzrechte des geistigen Eigentums, werden hiermit unwiderruflich und entschädigungslos an die Gesellschaft übertragen, auch wenn diese Veränderungen vom oder für den Kunden vorgenommen wurden. Soweit eine Übertragung auf die Gesellschaft ausgeschlossen ist, erhält die Gesellschaft hiermit eine umfassende, räumlich und zeitlich unbeschränkte Lizenz, die betroffenen Schutzrechte zu nutzen und darüber zu verfügen. In sachlicher Hinsicht umfasst diese Lizenz jede kommerzielle oder unkommerzielle Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit über die Arbeitsergebnisse.

9.4 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass bestimmte Merkmale und Funktionen von Produkten, Software und Services von der Verfügbarkeit und der einwandfreien Bereitstellung der Gesellschaft bezeichneter externer Dienstleistungen wie Energieversorgung, Datenspeicherung, Netzanbindung und Kommunikation abhängen. Auf diese Dienstleistung hat die Gesellschaft keinen Einfluss und übernimmt diesbezüglich daher keine Verantwortung oder Haftung.

9.5 Der Kunde ist für alle Informationen, Aufträge, Anweisungen, Materialien und Tätigkeiten verantwortlich, die er selbst oder von ihm beauftragte Dritte (mit Ausnahme der Unterauftragnehmer der Gesellschaft) im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten, Software und Services durch die Gesellschaft zur Verfügung stellen beziehungsweise ausführen. Die Gesellschaft hat das Recht, sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller vom Kunden gelieferten Informationen zu verlassen und dies auch in den Fällen, in denen die Gesellschaft Datenerfassungs-, Design- oder Audit-Dienstleistungen erbringt. Auf Anfrage der Gesellschaft stellt der Kunde unverzüglich alle sonstigen Informationen, Dienstleistungen oder Supportleistungen bereit, die der Kunde kontrolliert und die für eine vertragsgemässe Leistung der Gesellschaft wichtig sind.

9.6 Jede Stornierung, Verzögerung oder sonstige Änderung einer von der Gesellschaft angenommenen Bestellung durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von der Gesellschaft, und die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, welche die Gesellschaft nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehen. Wenn die Gesellschaft auf Ersuchen des Kunden einer Änderung der Bestellung oder einer Vertragsänderung einschliesslich einer (teilweisen) Stornierung, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschliesslich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder (iv) Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zustimmt, ersetzt der Kunde der Gesellschaft unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und Auslagen.


X MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN


10.1 Der Kunde stellt die Gesellschaft auf eigene Kosten rechtzeitig und in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang alle erforderlichen und zweckmässigen Informationen zur Verfügung und erfüllt unverzüglich alle sonstigen erforderlichen Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen aus seinem Verantwortungsbereich.

10.2 Die Mitwirkungspflichten des Kunden umfassen jedenfalls:

10.2.1 Bereitstellung des Zugangs zum Ort der beabsichtigten Lieferung und/oder Leistung insbesondere zur Durchführung von Planungs-, Installations- und Implementierungsarbeiten;

10.2.2 Bereitstellung geringwertiger Arbeitsmittel (z.B. Büroarbeitsplätze, Schreibmaterial etc.) bei Arbeiten vor Ort;

10.2.3 bei Anfragen für einen Störungseinsatz die Übermittlung einer detaillierten Fehlerbeschreibung, die so viele Einzelheiten wie möglich enthält sowie eine Beschreibung der Umstände zum Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers;

10.2.4 Bereitstellung einer Server-Infrastruktur mit den von der Gesellschaft angegebenen Spezifikationen (sofern vereinbart);

10.2.5 Bereitstellung des Zugangs zur Server-Infrastruktur über das Internet zur Durchführung von Wartungs- und Supportdienstleistungen;

10.2.6 Bereitstellung des physischen Zugangs zur Server-Infrastruktur vor Ort insbesondere zur Durchführung von Wartungs- und Supportdienstleistungen.

10.3 Der Kunde stellt der Gesellschaft rechtzeitig alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und sonstige erforderliche Mitwirkungsleistungen kostenlos zur Verfügung. Sind bei der Vertragsdurchführung bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. bestimmte Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, ist der Kunde verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich schriftlich zu informieren. Sollte eine entsprechende Schulung des Personals der Gesellschaft erforderlich sein, so geht diese auf Kosten des Kunden. Soweit zweckmässig oder erforderlich, wirkt der Kunde an den Planungs-, Installations- und Implementierungsarbeiten sowie bei den Wartungs- und Supportdienstleistungen auf Ersuchen der Gesellschaft hin mit. Insbesondere wird der Kunde das hierfür qualifizierte Personal rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung stellen. Soweit der Kunde diese Mitwirkungspflichten nach Ermessen der Gesellschaft nicht ausreichend erfüllt und dadurch die Gesellschaft ihre Pflichten aufgrund der verzögerten oder nicht ausreichenden Mitwirkung des Kunden nicht ordnungsgemäss erfüllen kann, haftet die Gesellschaft für die hieraus entstehenden Folgen und Schäden nicht, sondern es ist für diese allein der Kunde verantwortlich und es ist der Kunde gegebenenfalls gegenüber der Gesellschaft kosten- bzw. schadenersatzpflichtig.

10.4 Der Kunde wird die Gesellschaft unverzüglich schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis setzen, wenn Umstände eintreten und erkennbar werden, die zur Nichteinhaltung vereinbarter Fristen oder Termine führen können.

10.5 Sollte für die Lieferung, Montage und/oder die Inbetriebnahme von Produkten eine behördliche Genehmigung oder Bewilligung erforderlich sein, verpflichtet sich der Kunde diese als Gesuchsteller – allenfalls zu Gunsten der Gesellschaft – einzuholen.

10.6 Wenn die vertragsgemässe Leistung von der Genehmigung, Bestätigung oder Annahme eines von der Gesellschaft vorgelegten Vorschlags, Entwurfs, Arbeitsergebnisses, Plans oder einer von der Gesellschaft vorzunehmenden Handlung durch den Kunden abhängt, muss der Kunde diese Genehmigung, Bestätigung oder Annahme innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung der Gesellschaft erklären.Antwortet der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, kommt der Kunde ohne Weiteres in Verzug und die Gesellschaft kann ohne Nachfristsetzung wahlweise und verschuldensunabhängig die nachträgliche Erfüllung und Ersatz des Verspätungsschadens oder, unter Verzicht auf die Leistung, Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich vorbehalten.

XI VERZUG

11.1 Gerät die Gesellschaft mit der Lieferung der Produkte oder der Bereitstellung von Software oder mit der Erbringung von Services in Verzug,  hat die Gesellschaft den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitzuteilen. Erfolgt die Leistung sodann auch nicht innerhalb der neuen Lieferfrist und leistet die Gesellschaft auch nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit es sich um eine Teillieferung oder Teilleistung handelt, ist der Kunde nur zur Kündigung der Teillieferung bzw. Teilleistung berechtigt. Ein Vorgehen nach Art. 366 OR wird hiermit ausgeschlossen.

11.2 Sofern Lieferungen oder Leistungen aufgrund von Umständen, die (i) ausserhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft liegen, wie insbesondere höhere Gewalt, Schwierigkeiten infolge von Rohstoffmangel, Betriebseinschränkungen und Betriebsstilllegungen sowie unvorhergesehene Produktionsstörungen, Überschwemmungen, Unwetter, behördliche Anordnungen und/oder Kontrollen und sonstige Umstände, oder die (ii)  in der Sphäre des Kunden liegen (z.B. fehlendes Material, kein Zugang zur Örtlichkeit der Installation, fehlende behördliche Genehmigungen, etc.), nicht innerhalb einer vereinbarten Frist bzw. zu einem vereinbarten Termin ausgeführt werden können, ist die Gesellschaft für die Dauer des Bestehens der Umstände oder von deren Auswirkungen von der Liefer- bzw. Leistungspflicht befreit und befindet sich mit diesen Lieferungen oder Leistungen nicht in Verzug. Überdies kann Gesellschaft sämtliche Mehrkosten (z.B. Lagerkosten, frustrierte interne Kosten, frustrierte Kosten für Subunternehmer, etc.), die aufgrund einer solchen Verzögerung entstehen und die die Gesellschaft zumindest plausibel darzustellen vermag, zusätzlich zum vereinbarten Preise verrechnen. Sofern die Gesellschaft hierfür eigenes Personal heranzieht, werden die von der Gesellschaft gewöhnlich verrechneten und plausibel dargestellten Stundensätze zur Verrechnung gebracht.


XII GEWÄHRLEISTUNG

12.1 Die Gesellschaft leistet nach den in diesen AGB festgelegten Bedingungen Gewähr für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften oder arglistig verschwiegene Mängel bei Produkten und Software als Werkleistungen und die getreue und sorgfältige Ausführung von Services als Dienstleistung . Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Beweislast liegt in jedem Fall beim Kunden.

12.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Verjährungsfrist für Produkte, Software und Services als Werkleistung 2 Jahre bzw. bei bestimmungsgemässer Integration in ein Bauwerk 5 Jahre ab Auslieferung. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt des Übergangs von Nutzung und Gefahr. Für ein ersetztes oder repariertes Teil wird bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist Gewähr geleistet.

12.3 Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, übernimmt die Gesellschaft insbesondere keine Gewährleistung oder sonstige Haftung für die Eignung der Leistungen für einen bestimmten Zweck oder für die Funktionalität und Sicherheit eines Systems, in welches der Kunde die Produkte oder Software integriert oder (gegebenenfalls von der Gesellschaft) integrieren lässt bzw. für welches die Leistungen bestimmt sind. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung, dass die Gesellschaft keine Zusicherung, Gewähr, Garantie oder sonstige Zusage der Funktionalität eines Systems zum Zweck der Durchführung, Kontrolle, Absicherung oder sonstigen Unterstützung von bestimmten Vorgängen oder sonstigen bestimmten Zwecken abgibt und eine Haftung hierfür ausdrücklich ausgeschlossen wird.

12.4 Bei entsprechender Zusicherung, Gewähr, Garantie oder sonstiger Zusage ist eine Gewährleistung seitens der Gesellschaft jedenfalls in folgenden Fällen ausgeschlossen:

(a) Bei unsachgemässer Nutzung der Produkte (siehe Art. 9.1 AGB), eigenmächtiger Änderung oder Reparatur durch den Kunden, insbesondere in Widerspruch zu diesem Vertrag und dessen Anhängen, zu Gebrauchsanleitungen, Warnhinweisen, Reinigungshinweisen, Wartungshinweisen oder sonstigen Informationen, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein mussten(siehe Art. 9.3 AGB);

(b) Überspannung, Unterspannung, Stromausfall, Blitzschlag, Wasserschäden, Überschwemmungen, Feuer, Explosionen, Erdbeben, Tornados, Angriffen, Kriegsereignissen oder ähnlichen Ereignissen;

(c) Entladung der Batterien der Produkte;

(d) Verwendung scharfer Chemikalien, Reinigungslösungen oder starker Reinigungsmittel (zur Reinigung der Oberfläche der Komponenten darf nur wenig Wasser und wenig Seife oder ein trockenes Tuch verwendet werden);

(e) Lackierung, Bemalung, oder sonstige Veränderungen der Oberflächen der Produkte;

(f) Mängel aufgrund gewöhnlicher Abnutzung;

(g) Änderungen an der Installation und/oder Konfiguration und/oder der Server-Infrastruktur und/oder der Komponenten oder der Software ohne Abstimmung mit der Gesellschaft;

(h) Unterbleibende Wartung, wenn die Ursachen hierfür in der Sphäre des Kunden liegen;

(i) Vorhandensein von gewollten oder ungewollten Störsendern oder sonstigen Störquellen, die Signalübertragungen (insbesondere Bluetooth) stören;

(j) Verschiebung, Diebstahl oder Zerstörung eines oder mehrerer Produkte oder Software;

(k) Vorfälle oder Unfälle im Zusammenhang mit der Installation der Produkte, wenn der Kunde die Installation durchführt;

(l) Signalunterbrechung zu einer oder mehreren Produkten oder der Server-Infrastruktur oder sonstigen Bestandteilen des Systems (Stromausfall, Abschaltung eines oder mehrerer solcher Elemente);

(m) Nichtverfügbarkeit ausserhalb des geplanten Versorgungsbereichs;

(n) Funkfrequenzkonfiguration (Frequenzbereich, Leistung, Übertragungseigenschaften) oder Position einer Komponente, die nicht der empfohlenen entspricht;

(o) Schlechte LAN-Verbindung zwischen Lokatoren und Edge-Device;

(p) Verletzung von Mitwirkungspflichten.

12.5 Den Kunden trifft in Bezug auf die Produkte eine Untersuchungs- und Rügepflicht, wobei allfällige Mängel spätestens binnen 14 Tage nach Entdeckung mitzuteilen. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aufgrund erkennbarer Mängel ausgeschlossen. In jedem Fall hat der Kunde sämtliche Leistungsstörungen gegenüber der Gesellschaft schriftlich zu rügen.

12.6 Bei Sachmängeln hat die Gesellschaft zunächst in jedem Fall die Möglichkeit, Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch zu leisten. Die Verbesserung erfolgt durch Reparatur mangelhafter Komponenten und Austausch erfolgt durch Lieferung neuer, mangelfreier Komponenten (bei Produkten und Services) bzw. durch Überlassen eines neuen Softwarestandes (bei Software).Als vorübergehende Mangelbeseitigung gilt auch, wenn die Gesellschaft dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu verhindern.

12.7 Auch bei Rechtsmängeln hat die Gesellschaft in jedem Fall zunächst die Möglichkeit, Gewähr durch Verbesserung zu leisten; verschafft nach seiner Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit der Produkte im vereinbarten Umfang oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Produkte.

12.8 Der Kunde hat im Rahmen der Gewährleistung neue bzw. veränderte Produkte zu akzeptieren, wenn der vertragsgemässe Funktionsumfang unverändert erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen, vom Kunden zu beweisenden, Nachteilen führt.

12.9 Schlagen zwei Versuche der Verbesserung fehl, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Hat die Gesellschaft die verlangte Verbesserung nicht oder nicht fristgerecht vorgenommen, kann er einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung machen oder vom Vertrag zurücktreten, letzteres jedoch nur, wenn kein geringfügiger Mangel vorliegt, wobei das Gegenteil der Kunde zu beweisen hat. Die Verbesserung auf Kosten und Gefahr der Gesellschaft durch den Kunden selbst oder durch einen Dritten ist hiermit ausgeschlossen.

12.10 Für die Haftung für Mangelschäden und Mangelfolgeschäden gilt Art. 14 dieser AGB.

12.11 Erbringt die Gesellschaft Leistungen, z.B. bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne dass ein Mangel vorliegt oder stellt sich heraus, dass der Fehler vom Kunden verursacht wurde, so kann die Gesellschaft für diese Leistungen ein angemessenes Entgelt verlangen.

12.12 Eine über die Gewährleistungsverpflichtungen in diesem Art. 0 hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen.


XIII HERSTELLERGARANTIE

13.1 Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, gewährt die Gesellschaft keine Herstellergarantie für die Produkte, für die Software sowie für Erbringung von Leistungen.

13.2 Soweit die Gesellschaft eine Herstellergarantie für die Produkte gewährt hat, so gilt diese nur unter den in der Herstellergarantie aufgeführten Voraussetzungen.


XIV SCHADENERSATZ UND SONSTIGE HAFTUNG

14.1 Die Gesellschaft haftet dem Kunden für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte Schäden aus Gewährleistung, Nicht- oder Schlechterfüllung, unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen. Für jedes Verschulden haftet die Gesellschaft dem Kunden für verursachte Personenschäden oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

14.2 Insbesondere haftet die Gesellschaft in keinem Fall für (Mangel-)Folgeschäden, indirekte Schäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Umsatz- oder Zinsverlust sowie Schäden aus Verlust von Daten oder rechtswidrigem Datengebrauch. Die Haftung für Angestellte und beigezogenen Hilfspersonen wird gemäss Art. 101 Abs. 2 OR ausgeschlossen.

14.3 Die Verjährungsfrist für Schaden- und sonstige Ersatzansprüche beträgt 1 Jahr, soweit rechtlich zulässig. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt in jedem Fall unberührt.

14.4 Die Parteien verzichten ausdrücklich auf die Anfechtung dieses Vertrags wegen Irrtums sowie wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (Art. 23 ff. OR).


XV HÖHERE GEWALT

15.1 Ist eine Partei durch ein Ereignis Höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert (die "betroffene Partei"), so ist sie, sofern sie Art. 15.3 eingehalten hat, nicht vertragsbrüchig und haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen. Die Frist für die Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen wird für die Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und, falls das Ereignis Höherer Gewalt danach weiterwirkt, so lange und in dem Umfang verlängert, wie es sich auswirkt.

15.2 Die betroffene Partei wird:

15.2.1 so bald wie möglich nach Beginn des Ereignisses Höherer Gewalt die andere Partei über das Ereignis Höherer Gewalt, das Datum seines Beginns, falls vorhersehbar, seine wahrscheinliche oder mögliche Dauer und die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt auf ihre Fähigkeit, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, informieren.

15.2.2 alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen abzumildern.

15.3 "Ereignis Höherer Gewalt" ist jeder ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstand, der nicht im Einflussbereich einer Partei liegt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Umstände (jeweils unter der Voraussetzung, dass ein solcher Umstand tatsächlich ungewöhnlich und unvorhersehbar ist und nicht im Einflussbereich der Partei liegt): (i) Stürme, Überschwemmungen, Dürren, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen; (ii) Epidemien oder Pandemien; (iii) Sabotage, Terroranschläge, Bürgerkriege, innere Unruhen, Rebellion oder Aufruhr, Krieg, Kriegsdrohung oder Kriegsvorbereitung, Krieg, bewaffneter Konflikt, Verhängung von Sanktionen, Embargo, Abbruch der diplomatischen Beziehungen, Eingriffe in die Produktions- oder Lieferkette durch zivile oder militärische Behörden (unabhängig davon, ob diese legal oder de facto sind); (iv) nukleare, chemische oder biologische Kontamination; (v) Einsturz von Gebäuden, Feuer, Explosionen; (vi) Cyber-Angriffe; (vii) Unterbrechung oder Ausfall von Versorgungsleistungen; (viii) Streiks und rechtmässige Aussperrung; (ix) Unmöglichkeit, Lieferungen, Arbeitskräfte oder Transportmittel von einem Dritten zu erhalten oder zu beschaffen, wenn diese Unmöglichkeit durch ein Ereignis ausserhalb der Kontrolle des Dritten verursacht wird, das, wenn es der Partei widerfahren wäre, ein Ereignis Höherer Gewalt gemäss dieser Klausel darstellen würde. Tritt ein Ereignis Höherer Gewalt ein, hat die betroffene Partei die andere Partei so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Tagen nach dem Ereignis, zu benachrichtigen und geeignete Nachweise vorzulegen.

15.4 Abgesehen von und über die vorstehenden Bestimmungen hinaus gelten die derzeit andauernde COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)-Epidemie/Pandemie und/oder ihre Folgen weiterhin als Ereignis Höherer Gewalt, soweit sie die Erfüllung einer Verpflichtung einer Partei verzögern oder verhindern und eine solche Verzögerung oder Verhinderung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war.


XVI DATENSCHUTZ

16.1 Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen und unionsrechtlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere durch ihre Mitarbeiter, sicherzustellen.

16.2 Bei der Erfüllung des Vertrags kann es sein, dass die Gesellschaft personenbezogene Daten über den Kunden sammeln und lokal oder grenzüberschreitend bearbeiten muss. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und erteilt der Gesellschaft hierzu die ausdrückliche Genehmigung. Die Bearbeitung von Personendaten durch die Gesellschaft erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung der Gesellschaft in ihrer jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter https://www.zumtobel.com/ch-de/datenschutz.html.

16.3 Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass der datenrechtliche Status der Parteien nach den geltenden Datenschutzgesetzen bestimmt wird. Dessen ungeachtet gehen der Kunde und die Gesellschaft davon aus, dass der Kunde im Rahmen des Vertrags als auch im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher und die Gesellschaft Bearbeiter in Bezug Personendaten über den Kunden ist. Ob und inwieweit Dritte personenbezogene Daten über den Kunden in das System eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt entsprechend allein in der Verantwortung des Kunden und dieser übernimmt die alleinige Verantwortung für allenfalls hieraus resultierenden datenschutzrechtliche Verstösse.


XVII GEHEIMHALTUNG

17.1 Die Parteien werden sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangenden, nicht allgemein bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich behandeln und Dritten gegenüber geheim halten. Betriebsgeheimnisse sind auch technisches Know-how, Betriebsmethoden und Sicherheitsmassnahmen (im Folgenden zusammenfassend „Informationen“).

17.2 Diese Geheimhaltungspflicht besteht nicht, wenn und soweit die mit der Geheimhaltungsverpflichtung belastete Partei nachweist, dass (i) die betreffenden Informationen zur Zeit des Erlangens offenkundig, d.h. veröffentlicht oder allgemein zugänglich waren, oder (ii) nach Erlangen ohne Verschulden der Parteien offenkundig wurden oder (iii) der Partei zur Zeit des Erlangens bereits bekannt waren oder (iv) nach dem Erlangen von Dritten in rechtmässiger Art und Weise, d.h. ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht, offenkundig gemacht wurden.

17.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt ausserdem nicht für Informationen, die aufgrund durchsetzbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder gesetzlicher Verpflichtungen offenzulegen sind. Über derartige Massnahmen werden sich allerdings die Parteien unverzüglich untereinander verständigen.


XIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN

18.1 Die Nichtausübung eines Rechts aus diesen Bedingungen bzw. eines Vertrags durch die Gesellschaft bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.

18.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüchen gegen die Gesellschaft – gleich aus welchem Rechtsgrund – mit Ansprüchen der Gesellschaft aus diesem Vertrag zu verrechnen.

18.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und erfolgen nach den in diesem Vertrag vorgesehenen Verfahren (siehe Art. 1.3 AGB). Dies gilt auch für die Abänderung dieser Bestimmung.

18.4 Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eines Vertrags unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden sollte, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrags. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäss auch für die allfällige Lückenfüllung im Rahmen dieser Bedingungen oder des Vertrags.

18.5 Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag, dem Angebot oder einem Anhangs dazu und den vorliegenden AGB , geht der Vertrag den Bestimmungen eines Angebots oder eines Anhangs dazu und deren Bestimmungen diesen AGB vor..

18.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, ohne die Zustimmung des Kunden zum Zweck der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen oder des Vertrags Subunternehmer und sonstiger Dritter beizuziehen bzw. sich von Dritten vertreten zu lassen. Die Gesellschaft gewährleistet die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion der von der Gesellschaft gestellten (eingesetzten und beigezogenen) Personen.

18.7 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, allen seinen Kunden und/oder Endnutzer von Produkten oder Services alle einschlägigen Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag und aus diesen AGB zur vollständigen Entlastung der Gesellschaft zu überbinden und die Bedingungen, die der Kunde mit seinen Kunden oder Endnutzern vereinbart, mit dem Vertrag und diesen AGB abzustimmen. Bei einem Verstoss gegen diese Regelung wird der Kunde die Gesellschaft, die verbundenen Unternehmen und ihre vertretungsbefugten Organe, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Rechtsnachfolger für alle Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten (einschliesslich Verfahrenskosten) und Auslagen schad- und klaglos zu halten.

18.8 Auf die vorliegenden AGB und alle Angebote und Verträge zwischen der Gesellschaft und dem Kunden findet ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des UN-Kaufrechts Anwendung.

18.9 Für sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschliesslich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit sowie seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschliessliche Zuständigkeit des zuständigen Gerichts am Sitz der Gesellschaft, vereinbart.



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